Sonderfahrten
Jeder Ersterwerber einer Fahrerlaubnis muss zum Ende der Fahrausbildung Sonderfahrten durchführen.
Es handelt sich dabei um Fahrten, die nicht im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Bei den Normalstunden bzw. Stadtstunden gibt es keine feste Anzahl von vorgeschriebenen Stunden.
Da ist es von jedem selbst abhängig, wie viel sie oder er braucht, um die praktische Prüfung zu bestehen.