Wir bieten als zugelassener Bildungsträger nach AZAV praxisbezogene Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern und Mitarbeitern von Bus-, Transport- und Logistikunternehmern und Verladern in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen.

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Berufskraftfahrer-Qualifikation

Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer und Busfahrer!

Das Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrer im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 und Busfahrer seit 10.09.2008 eine regelmäßige Weiterbildung 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu bleiben. Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Weiterqualifizierung im Führerschein eingetragen.

Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU schaffen.

Wir erläutern Ihnen hier die wichtigen Änderungen und bieten als anerkannte Ausbildungsstätte die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung an – in offenen Lehrgängen oder in firmeninternen Trainings.

Wen betrifft die Neuregelung im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz?

Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Dieses erfolgt durch eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und zusätzlich durch regelmäßige Weiterbildung.

Dieses gilt

- seit dem 10.09.2008 für Busfahrer/alle D-Klassen und

- ab dem 10.09.2009 für Lkw-Fahrer/alle C-Klassen.

Betroffen sind alle Fahrer

- die die deutsche Staatsanghörigkeit haben

- die die Staatsangehörgkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) haben oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind.

Aktuelle Termine

Hier finden Sie unsere aktuellen Schulungstermine aufgelistet und bereit zum Download.

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